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Das Coronavirus legte nicht nur unser soziales und gesellschaftliches Leben lahm, sondern stellt auch viele von uns vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Dieser Artikel ist für alle, die eine Übersicht der möglichen finanziellen Hilfe suchen – egal ob als Selbstständiger, Klein- oder Mittel-ständiges Unternehmen oder auch als Privatperson.

Disclaimer: Die Inhalte dieser Seite basieren auf dem Stand vom 11. Mai 2020. Veränderungen oder zusätzliche Maßnahmen, die seitdem getroffen wurden, sind nicht aufgelistet.

FÜR UNTERNEHMEN

WIRTSCHAFTSSTABILISIERUNGSFONDS

Dieser Fond wurde für die Stabilisierung von Unternehmen ins Leben gerufen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte. Details zur genauen Hilfe sind zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht klar, allerdings werden sie in nächster Zeit erwartet.

Mehr Information findet ihr dazu hier.

SOFORTHILFE

Die oft erwähnte Soforthilfe ist besonders für Kleinunternehmer und Soloselbständige ins Leben gerufen worden. Anträge können bei den Ländern (i. d. R. Landesförderbank) gestellt werden, ohne Einsatz von Rücklagen. Die einzige Voraussetzung ist die Bestätigung, dass jetzige Einnahmen Verbindlichkeiten nicht decken können.

Informationen zu der genauen Regelung der einzelnen Bundesländer findet ihr hier.

KURZARBEITERGELD

Viele Unternehmen haben mittlerweile Kurzarbeit angemeldet, um sich und ihre Arbeitnehmer zu schützen. Und noch eine gute Nachricht gibt es: Vor wenigen Wochen wurde eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen: für kinderlose Beschäftigte – je nach Bezugsdauer –steigt der Satz von 60 auf bis zu 80 Prozent und für Beschäftigte mit Kindern von 67 auf bis zu 87 Prozent. Dies geschieht anhänging von der Dauer der Zwangspause in zwei Stufen ab dem 4. und dem 7. Monat.

Mehr Informationen zu Kurzarbeitergeld findet ihr hier.

SCHNELLKREDITE DURCH DIE KFW

Der KfW-Schnellkredit 2020 wurde vorrangig als finanzielle Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen konzipiert, die wirtschaftlich von den Folgen der Coronapandemie betroffen sind. Die Kredite können beantragt werden für Investitionen oder Betriebsmittel. Durch das Haftungsrisiko des Bundes sind damit die Chancen einer Kreditzusage verhältnismäßig hoch. Voraussetzung: Das Unternehmen muss bis in den Jahren 2017 bis 2019, beziehungsweise im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben.

Mehr Informationen hier.

HILFE FÜR START-UPS

Diese Hilfe für junge Unternehmen besteht aus einem 2 Milliarden Euro-Maßnahmenpaket, sichert Finanzierungsrunden trotz Corona und ist zudem kombinierbar mit allen Corona-Hilfspaketen. In den verschiedenen Bundesländern gibt es unterschiedliche Maßnahmen über die ihr euch am besten gezielt informiert.

Mehr dazu auf der Seite des Bundesministeriums.

STEUERLICHE MAßNAHMEN

Besonders für die Gastronomiebranche wurde hier eine wichtige Entscheidung getroffen: für sie wird die Mehrwertsteuer für Speisen ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf sieben Prozent gesenkt. Für kleine und mittelständische Firmen gibt es ebenfalls gute Neuigkeiten: Ihnen wird ermöglicht, die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleistete Steuervorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 vorzunehmen. Mehr dazu auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

BERATUNGSHILFE

Gerade in Bezug auf die Auswirkungen von Corona sind Klein- und Mittelständige Unternehmen sowie Freiberufler verständlicherweise oft überfragt. Deswegen können sie ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Zuschuss für Unternehmensberatung beantragen. Die Beratungskosten dürfen dabei 4.000 Euro nicht überschreiten. Mehr dazu hier.

GROßBÜRGSCHAFTEN

Die Bürgschaftsbanken haben ihre Unterstützung für Klein- und Mittelständige Unternehmen verstärkt und sollten zur Überbrückung der Krise Liquiditätshilfen, benötigt werden, können diese Bürgschaftsbanken zusammen mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen. Konkret wurde die Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25 Mio. Euro) angehoben, vom Bund ein höheres Risiko übernommen und verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen ins Leben gerufen. Mehr dazu auf der Seite des Verbands deutscher Bürgschaftbanken.

FÖRDERDATENBANK

Der Bund, die Länder und die Europäische Union haben zudem eine Vielzahl an Förderprogrammen, die auf bestimmte Branchen und Vorhaben zugeschnitten sind.

LOHNBONUS IN ALTENPFLEGE

Es wurde zudem entschieden, dass Beschäftigte in der Altenpflege finanzielle Hilfe bekommen in Form eines steuer- und sozialabgabefreien Gehaltsbonus. Dieser kann bis zu 1500€ betragen.

FÜR FREIBERUFLER UND SOLOSELBSTSTÄNDIGE

Selbstverständlich stehen Maßnahmen wie die steuerlichen Entlastungen, Beratungshilfe oder Soforthilfe auch Freiberuflern und Soloselbstständigen offen. Es gibt aber auch noch andere Maßnahmen, die besonders für diese Gruppe interessant ist:

ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

Habt ihr euch als Selbstständige in den ersten drei Monaten euer Selbständigkeit gegen Arbeitslosigkeit versichert und Beiträge gezahlt, könnt ihr euch nun arbeitslos melden und Arbeitslosengeld I beziehen.

Mehr dazu auf der Seite der Arbeitsagentur.

SOZIALSCHUTZ-PAKET

Ihr habt weiterhin Arbeit, aber verdient nicht genug, um über die Runden zu kommen? Das Sozialschutz-paket beinhaltet ein Sammelsurium an Leistungen, deren Zugriff in der Krise erleichtert wurde und Hilfsmaßnamen zur Grundsicherung verstärkt wurden.

Mehr dazu findest du hier. Anträge kommen bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

VERDIENSTAUSFALL DURCH QUARANTÄNE

Wenn ihr aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) offiziell unter Quarantäne gestellt wurdet oder gestellt seid, oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurdet, habt ihr ein Anrecht auf eine Entschädigung für euren Verdienstausfall. Dieser beträgt in den ersten sechs Wochen die Höhe des Verdienstausfalls. Der Antrag auf Entschädigung muss schriftlich innerhalb von drei Monaten eingereicht werden. Anträge können auf der Seite www.ifsg-online.de gestellt werden.

Mehr Details dazu hier.

Mehr Informationen über die Möglichkeiten von Freiberuflern und Soloselbständigen findet ihr auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.

FÜR PRIVATPERSONEN UND ARBEITNEHMER

Auch Privatpersonen können auf einige Maßnahmen wie das Sozialschutz-paket und  Kurzarbeitergeld zurückgreifen. Zusätzlich gibt es hier noch ein paar wertvolle Tipps, wie ihr eure Geldkasse in der Krise etwas entspannen könnt und welche Rechte ihr habt.

NOTFALL KIZ

Habt ihr Einkommenseinbußen durch Corona und Kinder? Die Agentur für Arbeit hat für diese Fälle als Hilfe für euch den „Notfall-KiZ“ ins Leben gerufen und ändert damit den Zugang zum Kinderzuschlag. Familien mit geringem Einkommen können dadurch einfacher und schneller monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten.

Mehr dazu hier.

MIETERRECHTE

Einige Menschen trifft die Corona-Krise so schwer, dass es für sie unmöglich ist, die Miete zu bezahlen. Um euch vor den Konsequenzen zu schützen, dürfen Vermieter euch in diesem Fall nicht kündigen. Dies gilt für Mietschulden zwischen dem 1. April und dem 30. September 2020.

Mehr Informationen hier.

NOTKREDITE FÜR STUDENTEN

Seit dem 8. Mai können auch Studentinnen und Studenten von der KfW ein zinsloses Darlehen von bis zu 650€ im Monat erhalten. Für ausländische Studentinnen und Studenten besteht ab Juli ebenfalls die Möglichkeit diesen Kredit zu beantragen.

Weitere Informationen für Arbeitnehmer hier.

FÜR KÜNSTLER

SOZIALVERSICHERUNG

Für Künstler kann diese Zeit wirtschaftlich besonders schwer sein und auch ihnen kann mit Soforthilfe durch die Künstler Sozialkasse geholfen werden.

AUSFALLHONORAR

Vom Bund geförderte Kulturinstitutionen können nun bis zu 60% ihrer Gage als Ausfallhonorar auszahlen, wenn die Veranstaltung wegen der Corona-Krise abgesagt wurde. Vorraussetzung: der Vertrag wurde bis zum 15. März geschlossen. Bie Gagen über 1000€ werden 40% dieser ausgezahlt und zudem besteht eine Höchstgrenzen des Ausfallhonorars von 2500€.

Zusätzlich haben sie Anrechte auf viele der oben genannten Maßnahmen, wie hier aufgelistet.

GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN

Leider können gemeinnützige Unternehmen in dieser Zeit noch wenig Hilfe erwarten und sind weiterhin oft abhängig von Spenden – so auch wir bei WirHelfen. Dass die Forderungen nach mehr Unterstützungen jedoch immer lauter werden, lässt auf eine offizielle Maßnahme der Regierung in der nächsten Zeit hoffen.

SOZIALE DIENSTLEISTER

Bis jetzt können nur soziale Dienstleister wie Pflegeeinrichtungen im Rahmen des Sozialschutz-Pakets finanzielle Hilfe beantragen, wenn sie auch zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie beitragen. Mehr dazu im Link zum eben diesem Paket oben.

AKTION BERLINER MORGENPOST

Berliner helfen e. V. , der Förderverein der Berliner Morgenpost hat eben aus diesem Grund eine Aktion ins Leben gerufen, um diesen Organisationen zu helfen. Bei Wir helfen Helfern können sich diese um Hilfe von insgesamt 100.000 € bewerben. Mehr dazu auf der Seite der Berliner Morgenpost.

Anmerkung: wenn ihr von anderen Aktionen hört, die gemeinnützige Organisationen in diesen Zeiten unterstützen, gebt uns gerne Bescheid damit wir diese hier aufnehmen können.

Unser Tipp für die Antragstellung für finanzielle Hilfe: die Seite einfach-antrag.de – dort findet ihr die richtigen Anträge für eure Sitation, könnt sie digital zu stellen und direkt an die zuständige Behörde zu schicken.

Von Laura Westphalen

Redaktion/Editorial

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Hinter der WirHelfen-Magazin-Redaktion verbirgt sich ein kleines Team aus versierten Autor*innen, Fremdsprachen- und Audio-/Video-Profis und genauso auch hochmotivierten Neulingen im Medienbereich: international, divers, interessiert, engagiert, begeistert und – so hoffen wir – auch begeisternd.

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